Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sibylle Meyer-Riedt (nachfolgend “SMR“) und ihren Auftragsgebern. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden durch die Unterzeichnung eines Vertrags, sowie die Aushändigung oder Verweisung auf diese, Anwendung.

  1. Widerrufs-/Rücktrittsrecht

2.1 Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat, wenn es sich um einen Verbraucher handelt, das Recht den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber in einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) SMR über seinen Entschluss, das Widerrufsrecht auszuüben, informieren. Hierzu steht dem Kunden das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts binnen der oben aufgeführten Frist an folgende Adresse absendet:
Sibylle Meyer-Riedt
Mühlbachstraße 23
85221 Dachau
Germany

Die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erhaltenen Zahlungen hat SMR unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen, ab dem Zugang der Mitteilung des Widerrufs, an den Auftraggeber zurückzuzahlen.

Für den Widerruf kann der Auftraggeber folgendes Muster-Widerrufsformular verwenden:

An:
Sibylle Meyer-Riedt
Mühlbachstraße 23
85221 Dachau
Germany

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns geschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung

___________________________________________________________
Dienstleitung

Mit Vertragsschluss am

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Datum des Vertragsschlusses

Der Vertrag wurde geschlossen mit

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Vor- und Nachname des/der Auftraggeber(s)

Wohnhaft in

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Anschrift des/der Auftraggeber(s)

_______________________                               _____________________
Unterschrift (bei postalischer Zusendung)   Datum

2.2 Rücktrittsrecht

Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, von der SMR zu Vertragsbeginn noch keine Kenntnis hatte und die den Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, ist SMR berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Weiterhin ist SMR berechtigt bei zukünftigen geschuldeten Leistungen Vorkasse vom Auftraggeber zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unternehmen fristlos vom Vertrag zurückzutreten sowie bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablaufen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Die Gesetzlichen Bestimmungen zur Beendigung von Verträgen bleiben hiervon unberührt.

  1. Haftung

3.1 SMR haftet nur beschränkt für Schadensersatzansprüche jeder Art, die aus einem Schadensfall stammen, der durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Höhe des Schadensersatzes ist hier auf die Höhe der gezahlten Leistungen durch den Auftraggeber begrenzt. Falls der Auftraggeber der Auffassung ist, dass das voraussehbare Vertragsrisiko den Haftungshöchstbetrag nicht unerheblich übersteigt, kann im Einvernehmen mit SMR gegen eine Vergütung für die Risikoübernahme eine angemessene Haftungshöchstsumme vereinbaren, solange hierfür ein Versicherungsschutz vereinbart werden kann.

Sämtliche Haftung von SMR für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder durch vorsätzliche Pflichtverletzungen bleibt davon unberührt.

3.2 Ansprüche Dritter gegenüber SMR, die sich aus dem Vertrag zwischen SMR und dem Auftraggeber herleiten lassen, sind nur dann zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist, oder sich aus einer gesetzlichen Regelung zwingend ergibt. In diesem Fall gelten diese AGB auch gegen den Dritten. Alle Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen SMR auch gegenüber dem Dritten zu.

3.3 Im Falle, dass mehrere Anspruchsteller aus einem mit SMR bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SMR haben, ist der Höchstbetrag auf die gesamten Leistungen gegenüber SMR gemäß dem Vertragsverhältnis, aus dem sich die Ansprüche ergeben, für alle Anspruchssteller insgesamt begrenzt.

3.4 Die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers erlöschen, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten nach einer schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind oder die auf eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zurückzuführen sind, gilt dies nicht. Die Einrede der Verjährung bleibt hiervon unberührt.

  1. Datenschutz

4.1 Umgang mit Daten durch Auftraggeber

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Dokumente und Unterlagen, die er von SMR erhält, weiter zu veräußern oder weiterzugeben. SMR räumt dem Auftraggeber an den Dokumenten und Unterlagen nur ein einfaches Nutzungsrecht ein. Insbesondere ist es auch nicht gestattet, die Unterlagen und Dokumente zu verändern, vervielfältigen, verbreiten, auszustellen oder öffentlich wiederzugeben.

4.2 Umgang mit Daten durch SMR

SMR verpflichtet sich, vertrauliche Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen und für Zwecke des Vertrages zu verwenden.

Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die SMR durch den Auftraggeber zur Abwicklung des Vertrages erhält, wenn diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich die Vertraulichkeit aus dem Gegenstand der Information oder sonstigen Umständen ergibt. Informationen, die zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch SMR bereits öffentlich war oder danach mit Zustimmung des Auftraggebers öffentlich bekannt wurde, gilt als keine vertrauliche Information.

Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln, gilt nicht, wenn SMR gerichtlich, durch Anordnung einer Behörde oder gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen offen zu legen.

SMR wird die geeigneten Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit sicher zu stellen.

4.3 Datenschutzrichtlinie

Grundsätzlich gelten hiervon abgesehen die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutzrichtlinie von SMR. Diese lässt sich unter https://sibylle-meyer-riedt.com/datenschutzrichtlinie abrufen.

  1. Termin-/Sitzungsabsage

SMR und der Auftraggeber werden, um ihren Vertrag zu vollziehen Sitzungstermin vereinbaren. Für den Fall, dass der Auftraggeber an einem solchen Termin verhindert sein sollte, behält sich SMR das Recht vor, die vereinbarte Vergütung dennoch zu verlangen. Die Rechte des Auftraggebers gem. § 615 S. 2 BGB gelten weiterhin. Dieser Vorbehalt gilt nicht, wenn der Auftraggeber SMR mehr als 24 Stunden vor Termin Bescheid gibt, verhindert zu sein.

  1. Schriftformerfordernis

Sämtliche Vertragsänderungen oder sonstige den Vertrag betreffende rechtserhebliche Erklärungen sind nur durch die Schriftform wirksam. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche sowie für die vorliegenden AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB, auch betreffend Wirksamkeit, Kündigung und Beendigung, ist – wenn der Kunde Unternehmer ist – Dachau.

  1. Außergerichtliche Streitschlichtung

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) setzt die Bunderegierung die europäische ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU) um. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen neben dem Gerichtsweg aus außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 36 I VSBG sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, den Verbraucher über die Teilnehmerbereitschaft bei einer Stelle gemäß § 2 VSBG informieren muss. SMR lehnt die Teilnahme an dieser Art von Streitschlichtungsverfahren ab.